Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Gestaltungsmöglichkeit bei der Abfassung von Arbeitsverträgen aller Art. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang sowohl hinsichtlich der außergerichtlichen Interessenwahrnehmungen bei Störungen im Arbeitsverhältnis als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren beim Arbeitsgericht Reutlingen und beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit Störungen im Arbeitsverhältnis aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der sich daraus ergebenden Folgen.
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