Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie im Falle einer Trennung von Ihrem Ehepartner oder im Falle eines anstehenden Scheidungsverfahrens in allen zu regelnden Fragen, insbesondere
- Regelung des Kindesunterhaltes
- Regelung des Ehegattentrennungsunterhaltes
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- Regelung der Rechtsverhältnisse am Hausrat
und an der Ehewohnung
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
- Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens
- Entwurf scheidungserleichternder Vereinbarungen
zwischen den Ehegatten